WISO
Mobbing: Schikane am Arbeitsplatz
Wie man sich gegen gemeine Kollegen wehren kann
Im Job psychisch fertig gemacht, schikaniert und gedemütigt: Über 1.000.000 Erwerbstätige werden nach Schätzungen eines Mobbing- Reports des Bundesarbeitsministeriums an ihrem Arbeitsplatz gemobbt. Das Ziel: Einzelne Mitarbeiter sollen rausgeekelt werden – und das ganz subtil. Mobbing gehört mittlerweile oft zum Berufsalltag. Viele treibt der subtile Psychoterror an den Rand der Verzweiflung
Es ist eine unerträgliche Situation: Sie werden von ihren Kollegen systematisch schikaniert, ausgegrenzt und beleidigt. Oder sie werden von ihrem Vorgesetzten häufig mit sinnlosen und berufsfremden Aufgaben bedacht, die sie unter- oder überfordern. Dadurch werden sie immer unsicherer und machen unnötige Fehler. Mobbing-Opfer müssen in so einer Situation schnell handeln, denn sonst drohen körperliche und psychische Beschwerden bis hin zum Jobverlust.
Falls Sie ein Mobbing-Opfer sind, sollten Sie zunächst versuchen, sich alleine gegen den Täter zu wehren: Versuchen Sie ihm Grenzen zu setzen, signalisieren Sie ihm so früh wie möglich ein klares „Stopp“. Sie müssen raus aus der Opferrolle. Versuchen Sie mit dem Mobber über die Situation zu reden. Ist der uneinsichtig oder brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten. Ist dieser involviert, wenden Sie sich an die nächsthöhere Stelle. Sie sollten dann zu Dritt eine Lösung finden. Vorteil hier: Der Dritte kann das Gespräch leiten und später auch als Zeuge dienen.
Stichwort: Mobbing
Mobbing (aus dem Englischen „to mob“ = anpöbeln, schikanieren) bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von Gleichgestellten, Vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Man gibt zum Beispiel einer Mitarbeiterin sinnlose Aufgaben, kritisiert sie ständig, isoliert sie sozial, verbreitet falsche Gerüchte und macht sich über sie lächerlich. Mobbing im Job hat viele Gesichter. Kleine Sticheleien sind dagegen noch kein Mobbing. Auch keine lauten Auseinandersetzungen mit Kollegen oder dem Chef. Mobbing-Handlungen laufen systematisch, häufig und wiederholt ab. Auch müssen sich die Aktionen über einen längeren Zeitraum erstrecken. Einmalige Vorfälle reichen nicht aus.
Beratung einholen
Informieren Sie frühzeitig Ihren Arbeitgeber über die Situation. Dieser ist arbeitsrechtlich verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Gibt es einen Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder einen Mobbing-Beauftragten, haben Sie auch das Recht, sich dort zu beschweren. Die Arbeitnehmervertretung unterstützt Sie und steht Ihnen – wenn Sie das wünschen – zur Seite.
Es kann für Sie schwer sein, Mobbing zu beweisen. Neben dem Sammeln von Beweisen (E-Mails, Fotos, SMS), sollten Sie ein Mobbing-Tagebuch führen. Schreiben Sie genau auf, wann Sie wer wie gemobbt hat. Halten Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und den Verlauf fest. Wie ging es Ihnen dabei und auch noch später? Notieren Sie die Arztbesuche, die aufgrund der Vorfälle nötig waren. So haben Sie Indizien in der Hand, wenn es zur Klage kommen sollte.
Wen es trifft
Es gibt keine typischen Mobbing-Opfer. Frauen, Azubis oder Ältere laufen aber häufiger Gefahr, gemobbt zu werden. Die Motive für Mobbing sind vielfältig und reichen von Neid, Frust, Antipathie bis hin zu übertriebenem Ehrgeiz oder Existenzangst. Einige Firmen mobben auch, um Personal „abzubauen“. Grundsätzlich sind Firmen überdurchschnittlich vom Mobbing betroffen, die schlechte Arbeitsbedingungen bieten.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
In Deutschland gibt es zwar kein Gesetz gegen Mobbing. Dennoch ist Mobbing im Job verboten, denn Sie werden als Opfer in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Werden Sie beispielsweise permanent von einem Kollegen angeschrien oder drangsaliert, können Sie ihn auf Unterlassung verklagen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel für Arztkosten und Verdienstausfall, sowie einen Schmerzensgeldanspruch. Und wenn Ihr Kollege Sie beim Mobben biespielsweise beleidigt oder nötigt, können Sie einen Strafantrag stellen.
Ihr Arbeitgeber muss auf Ihre Beschwerde reagieren. Er macht sich sonst strafbar, denn er verletzt seine Fürsorgepflicht. Kleine Konflikte und Streitereien gehören zum Arbeitsalltag – nicht jedoch gezieltes und dauerhaftes Anfeinden und Bloßstellen. Hier muss Ihr Chef handeln. Er kann den mobbenden Mitarbeiter ermahnen, aber auch versetzen oder kündigen – je nach Schwere der Tat. Unternimmt Ihr Chef nichts, können Sie auch von ihm Schadenersatz verlangen – möglicherweise auch Schmerzensgeld. Reden Sie auch mit Familie und Freunden über die berufliche Situation. Wichtig ist, dass Sie sich nicht sozial isolieren. Sie sollten sich in Ihrer Freizeit ablenken – zur Not nehmen Sie eine längere Auszeit.
Über diese Seuche Mobbing journalistisch zu berichten, dient der Aufklärung über die Verletzung von Menschenrechten und ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen; insbesondere im öffentlich rechtlichen Mediensektor.
Nun verhält es sich so, dass die der Berichterstattung zu Grunde liegenden Informationen tatsächlich im Internet und über den Inforamationsgehalt der WISO Sendung weit hinaus gehen. Insofern muss sich der Beitrag von Frau Franke insbesondere messen lassen an der Durchführbarkeit von Hilfe, Schadensersatz – und Schmerzensgeldforderungen, Qualität von Beratungen, und des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes.
Eine derartige Differenzierung vorzunehmen, wäre m.E. im Rahmen einer solchen Sendung dringend notwendig gewesen. – Denn ohne einen Ausblick über die Chancen und Risiken gegen Mobbing vorzugehen dient der Wisobeitrag ausschließlich der Vermittlung einer angeblich heilen Demokratie, in der die verfasungsmäßig garantierten Grundrechte auch nicht einer Verletzung durch Mobbing – insbesondere in der Arbeitswelt – weichen. Doch das ist ein Trugschluss !
Klagen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld werden in den allermeisten Bundesländern abgewiesen, wobei der schmerzhafte Prozess der Retraumatisierung für die Opfer im gerichtlichen Verfahren eine erneute Dimension der Erkrankung annimmt; zusätzliche Hochverschuldung durch die Verfahrenskosten kommt meistens hinzu. Zumal, da Prozesskostenhilfe nunmehr standardmäßig verweigert wird.
Es sollte also erwähnt bleiben, dass man eben nicht einfach mal zum Gericht geht, um schnell einmal das zustehende Schmerzensgeld abzuholen. Nein, es dauert Jahre der Zermürbung auch nun vor den Gerichten.
Revision wird in aller Regel nicht zugelassen, da man das eigene Urteil (das des Landesarbeitsgerichtes) nicht noch von einer Revisionsinstanz überprüfen lassen möchte.
Der Bann wurde allerdings gebrochen durch einen mutigen und unnachgiebigen Oberarzt. – BAG Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06.
Ob sich die Landesarbeitsgerichte hiervon abschrecken lassen bleibt abzuwarten.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jedenfalls macht seine eigene Rechtsprechung, losgelöst von den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts.
Ein Hinweis etwa von politischer Intervention in Richtung justizielle Unabhängigkeit
durch SPD und CDU ?
Zum Thema Arbeitsschutzbehörden, die als Exekutive den Grundrechtschutz zu garantieren haben, ist nicht viel zu sagen. – Diese Behörden der Länder gestalten ihre Aufsichtseffektivität in Punkto Mobbing so, dass sie kaum auffällt, so dass die erhoffte Hilfe durch den Staat auch hier ausbleibt.
Das Bid der Berufsgenossenschaften ist nicht viel besser;trotz des umfassenden sozialgesetzlichen Präventionsauftrages. Denn sonst gäbe es nicht nicht die von Emnid Institut ermittelten 5,6 Millionen Mobbingopfer.
Zu erwähnen bleibt, dass eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung sich nicht selten einreiht das Vorangegangene.
Und auch die Krankenkassen versäumen es regelmäßig aufgrund von mobbingbedingter Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsschutzämter und die Berufsgenossenschaften zu informieren; trotz ihrer sozialgesetzlichen Pflicht hierzu.
Möglicherweise eröffnet das wiederum eine Möglichkeit zur Klage auf Schadensersatz, die wohl die gleiche Aussicht auf Erfolg verspricht, wie bereits geschildert.
Beratungenhilfe ist dennoch ein wichtiger Punkt.
Hierzu ist zu sagen, dass es auch hier Beratungen gibt, die nicht halten, was sie versprechen.
Insbesondere deshalb, da es bezgl. des Themas Mobbing keine einheitlichen Grundanforderungen gibt, die ein gewisses Maß an Qualität versprechen.
Aus meiner Sicht der Dinge sind Selbsthilfegruppen für Mobbingopfer eine wichtige Anlaufstelle für von Mobbing Betroffene. Denn viele dieser SHG kennen all die Fallstricke und Untätigkeiten der Behörden und anderer Institutiuonen, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (AsiG).
So gibt es bei den SHG`en oftmals die Vermittlung eines realen Bildes um die Möglichkeiten gegen Mobbing inner- und ausserbetrieblich vorzugehen.
Ganz entgegen des Bildes, welches WISO über die den Fernsehbeitrag inszenierte.
Denn Mobbing ist in vielen Unternehmen und in der Politik, die selbstverständlich maßgebliche Kontrolle über die Bundes- und Landesbetriebe hat, überaus gewollt.
Nicht nur zur Abwehr von Aufdeckungen betr. Korruption und sonstiger Straftaten, wie bei VW und Siemens.
Sondern auch um selbstverursachten „politischen Schaden“ von der Partei oder einer Regierung fernzuhalten, die ja schließlich wiedergewählt werden will. Ein derartiges Beispiel zeigt sich in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Grundrechte zumindestens von 1600 Lehrkräften und der diesbzgl. Massiven Fehlreaktion der dortigen Justiz. – Eine parlamentarische Kontrolle der Vorgänge hat erwartungsgemäß nicht stattgefunden.
PS: Was die Landesregierung Schleswig-Holsteins von Prävention hält, kann auf der Seite http://www.workwatch.eu eingesehen werden.
Zum Hinweis der WISO Redaktion zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ergänzend zu sagen, das der „politische Kopf“ dieser Behörde [url=http://www.google.de/search?hl=de&q=k%C3%B6ppen+antidiskriminierungsstelle+kobinet&btnG=Suche&meta=]Frau Martina Köppen eine Lobbyistin der Fraktion Wirtschaft[/url]und nicht die der Diskriminierten in Deutschland ist.