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Seminare Arbeitsrecht

Helmut Naujoks und Seminare Arbeitsrecht

Naujoks vs. ver.di

In der Sache 324 O 311/07 Naujoks vs. ver.di. erfahren wir so einiges vom „Klassenkampf“.

Vorab zur Erläuterung:

Fragen mich Bewerber um einen Arbeitsplatz nach Gewerkschaften in meinem Betrieb, so frage ich zurück: „Sind Sie bereit, nach neunzehn Uhr vor unserem Betrieb zu demonstrieren mit den Losungen „Wir fordern mehr Aufträge!„? Wir wären dann zwei Demonstranten: Sie und ich. Aber bitte nach Feierabend.  Die Plakate und das sonstige Drum Herum würde ich organisieren, und die Kosten würde ich sogar privat tragen.

In der Regel verzichten die Bewerber nach einem solchen „Einstellungsgespräch“ auf eine Einstellung in unserer  Firma. Das habe ich als Kommunistenkind aus der DDR mitgebracht, in der das ganze Verbrecher-Pack die „Interessen der Arbeiterklasse“ vertrat.

Nach den VW-Affären war ich heute etwas platt, dass gegen Ver.di wegen des „Mobbing“ Vorwurfes vorgegangen wird. Ich kenne die guten Seiten http://wiki.mobbing-gegner.de/ von Deltev Lengsfeld. Soweit ich es verstanden habe, wird dieser bekannte „Anti-Mobbinggegner“ von Ver.di nicht unterstützt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Zu dem heute bei der Zensurkammer ausgetragenen Konflikt hat er allerdings ebenfalls berichtet.

Hartz, Volkert, Gebauer haben ihre Wege gefunden, Ver.di in den Betriebsfrieden einzubauen. Ich halte mich da herraus. Ich habe nichts gegen Nutten. Ich habe aber etwas gegen die „Arbeiteraristokratie„, zu denen KPD-geschichtlich die Eisenbahner und die kleinen Beamten zählten, wie mein Großvater, welcher die Anzeigen an den Gaszähler als kleinster stolzer Beamter in den Wohnungen überprüfte. Nicht selten plombierte er den Gaszähler bei den Ärmsten. Korruption der Arbeitenden ist nichts Neues. Erhebung in den Beamtenstand gab es schon damals, in den Manager-Bonus-Stand ist es heute. Korrupte Betriebsräte sind keine Erfindung der Nachkriegszeit.

Heute war Stolpe doppelt am Zuge, aber versteckt.

Vom Kläger finden wir im Internet die folgende Selbstdarstellung:

http://www.fachseminare-naujoks.de/

Willkommen bei Fachseminare Naujoks

 

Fachseminare NAUJOKS
steht in Deutschland für die Wahrung
Ihrer Arbeitgeberinteressen vor den deutschen Arbeitsgerichten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Inhalt der Seminare ist ein Spiegelbild meiner Arbeit als Rechtsanwalt.
Es werden praxisbezogene Fälle bearbeitet. Anhand meiner Praxisfälle erläutere ich Ihnen, dass – bei der richtigen Strategie –, beispielsweise selbst ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat zum Rücktritt gezwungen oder einem gemäß Tarifvertrag „unkündbaren“ Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden kann.

Warum sollen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern horrende Abfindungssummen zahlen?

Das Motto „Dann zahlen wir halt die Abfindung, Hauptsache die Akte ist geschlossen“ ist nicht der richtige Weg!

Warum sollen Sie mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten, der das Betriebsverfassungsgesetz instrumentalisiert, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu blockieren?

Der typische Vorhalt „Betriebsratsmitgliedern kann man nicht kündigen, es sei denn, sie stehlen „goldene Löffel“ ist falsch!

Entscheidend ist die richtige Strategie!

Deshalb steht die – Strategie – im Mittelpunkt meiner Seminare und eben nicht das bloße Aufzeigen von Problemen.

Ich schlage Ihnen Lösungswege vor!

Überzeugen Sie sich von meiner Seminararbeit!

Ich freue mich, Sie im Rahmen meiner Seminare persönlich kennen lernen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referent
Helmut Naujoks
Rechtsanwalt

Vieles, sehr vieles lässt Stolpe zu, zum Beispiel etwas zu deuten, worin die Lösungen bestehen.

Ver.di, tätig in der Volksbank Ludwigsburg, deutete dies als Angebot für Mobbing-Seminare. Es gab dazu Ver.di-Flugblätter.

Die Zensurkammer in Hamburg musste heute zu dieser „Klassenfrage“ entscheiden. Stolpe stand Pate.

Die Kanzlei Prof. Dr. Prinz, in Gestalt des lässigen Anwalts Philippi, vertrat die „Ausbeuterklasse“. Anwalt Klaus Müller-Knapp die „Werktätigen“.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske:

Der Kläger-Vertreter überreicht den Schriftsatz von 14.06.07 für Gericht und Gegner.

Klägeranwalt Herr Philippi lachend und  lässig:

Es war nicht meine Absicht. Ich bin einfach überlastet.

Der Vorsitzende setzt fort:

Nach der Vorberatung möchten wir die Einstweilige Verfügung bestätigen..

Die Erfolgsaussichten bei Kündigungen durch Mobbing sind… .

Auch bei einer böswilligen Auslegung werden Verhaltensweisen empfohlen, bei welchen eine Kündigung erfolgen kann.

Ver.di – Anwalt Herr Müller-Knapp:

Es hat einige Bedeutung, was Herr Naujoks gemacht hat.

Das hat nichts mit Böswilligkeit zu tun, sondern mit Warnungen.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Ich habe gleich einen Antrag für das Hauptsacheverfahren gestellt.

Ich frage mich auch. Im Zweifel gibt es eine Beweisaufnahme. Mein Mandant hat selbst gesagt, dass er nicht beabsichtigt, das weiter zu verfolgen.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Ich bin erneut überrascht. Das ist der Eindruck, den man hat oder auch nicht hat.

Es geht um die Darstellung im Internet.

Wenn sie [Herr Buske] das so darstellen, dann können wir das nur so hinnehmen.

Der Vorsitzende:

Ist das noch aktuell?

Klägeranwalt Herr Philippi:

In der Volksbank Ludwigsburg hat man die Absicht, sich zu einigen.

Der Antragsteller ist in der Gefahr, ausgesetzt zu werden ..  .

… wie das mit dem Flugblatt war.

Dann ist es erledigt.

Der Vorsitzende:

Daraufhin werden Sie den Bestrafungsantrag zurücknehmen?

Klägeranwalt Herr Philippi:

Nein. Wenn er dargestellt wird als Kinderfresser und als … .

Da steht er nun zu sehr im Feuer.

… .

Im Hintergrund möchte er diesen Verstoß [geahndet wissen].

Es ist alles nicht zufällig. Er möchte den Kläger bestraft sehen.

Der Vorsitzende:

Dann rennt er damit rum.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Das er damit herum rennt, hat er nicht nötig.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Wir haben mehr zum Bestrafungsantrag. Es wird gezieltes bewusstes Handeln unterstellt.

Was ist, wenn ein Versehen besteht?

Ich kann versichern, dass das, was auf der Ebene einer Einstweiligen Verfügung besteht, überprüft wird.

Sie [Herr Philippi] können hier mit starken Worten polemisieren. Herr Naujoks ist als Arbeitsrechtler nicht unbekannt.

Er schrieb: Wir machen den Betrieb betriebsratsfrei. Das sind harte Sachen.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Man kann mit harten Bandagen kämpfen, aber das war zu viel. … . Das geht zu weit.

Zu behaupten, es wäre Anleitung zum systematischen Mobbing und …Terror.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

… . Es werden Seminare angekündigt, wie man den Betrieb betriebratsfrei bekommt. In der Volksbank Ludwigsburg … .

Es ist ein Urteil, wie Mobbing bestraft wird, das ist zu klären. Der Kläger geht damit geschickt um. Der Betriebsrat mobbt den Personalleiter mit seinen Beispielen.

Er geht mit scharfen Worten vor. Er muss dann auch scharf einstecken können.

Richter Herr Zink:

Hier geht es nicht um eine scharfe Meinungsäußerung.

Hier sind falsche Tatsachenbehauptungen gemacht worden.

Dass man ihn scharf kritisieren darf, das ist nicht die Frage.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Der hat einige Überschriften gesetzt im Flugblatt. Alles zusammen mit dem Text ergibt das Bild, was wir ihm vorwerfen.

Da bin ich schon verwundert, wenn das so einhellig und eindeutig bei Ihnen nicht so ist,.

Dann muss ich das hinnehmen.

Klägeranwalt Herr Philippi als „Klassenkrampf“-Sieger:

Persönlichkeitsrecht … , Mobbing … .

Wenn ich sogar davon ausgehen muss, was ich nicht für rechtens halte, und man nimmt nur die Überschriften, dann ergibt sich nicht dieser Eindruck.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt an Argumente:

Es ist doch zulässig, wenn man das als Gesamtkomplex nimmt.

Es findet eine Abstraierung statt mit den Überschriften. Jeder soll sich vorstellen, so geht das nicht.

Ist natürlich keine Aufforderung mittelbar. Das wäre verboten.

Aber eine Intention kann ich herauslesen.

Alle lachen. Richter Herr Zink lachend:

Er ist halt Arbeitsrechtler … .

Richter Herr Dr. Weyhe:

Das ist keine juristische Sicht. Wie versteht man das, [muss gesehen werden]

Klägeranwalt Herr Philippi als „Klassenkrampf„-Sieger:

Es geht der Beklagten nicht um Arbeitsrechtler, sondern um die Leute auf der Straße, [welche das lesen].

Das wäre sonst eine.Bankrotterklärung.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt immer noch an Argumente:

So ist das.

Der Vorsitzende:

Der Antragsgegner-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 10.05.07, Blatt 24 der Akte.

Der Antragssteller beantragt, die Einstweilige Verfügung im angegriffenen Umfang zu bestätigen.

Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Richter Herr Zink:

Vielleicht … ?

Klägeranwalt Herr Philippi:

… .

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Kann auch mal versuchen..

Der Vorsitzende:

Wer trägt die Kosten des Bestrafungsverfahrens?

Klägeranwalt Herr Philippi:

Wenn wir zurücknehmen, kommt Fahrlässigkeit zum Zuge.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

… politisch nicht.

Der Vorsitzende:

Auf das Bestrafungsverfahren wird verzichtet. Ebenfalls auf Rechtsmittel.

Wir machen die Kosten dagegen gegen Sie?

Klägeranwalt Herr Philippi:

Kann das meinem Mandanten nicht ernsthaft empfehlen.

Die Anwälte ziehen sich zur Beratung zurück.

Nach Wiedereintritt Klägeranwalt Herr Philippi:

Es gibt ein großes öffentliches Interesse. Deswegen … .

Es gibt zwei Versionen: einmal schlank, einmal lang, was die Begründung betrifft.

Es geht beiden Parteien um das Grundsätzliche

Der Vorsitzende:

Was sehr selten vorkommt.

Klägeranwalt Herr Philippi:

In Berlin wird meine Lässigkeit gelobt, sie überzeugt.

Bei Ihnen ist das nicht so. Wenn Sie [Herr Buske] eine Meinung haben, rücken Sie davon nicht ab.

Ihr [Herr Müller-Knapp] Mandant will wissen, warum überhaupt verboten wird.

Richter Herr Zink:

Wird im Bestrafungsverfahren nicht drin stehen

Klägeranwalt Herr Philippi:

Wollte … .

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Ich dachte, Sie [Herr Philippi] kommen uns entgegen. Das sieht aber nicht so aus.

Ich würde eine einfache Unterlassungserklärung abgeben. Die Kosten würden wir übernehmen.

Sie haben darauf hingewiesen, dass es Ihrem Mandanten wehtut.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Sehr.

Um die Kosten wird gestritten und darum, soll begründet werden oder nicht. Und wie.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Mehr als nur obsiegen, was will er denn noch mehr?

Der Vorsitzende:

Im Bestrafungsverfahren; müssen wir entscheiden?

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Er nimmt das Bestrafungsverfahren zurück.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Nein.

Der Vorsitzende:

Er will das volle Programm.

Beratungspause der Anwälte

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Wir können rumpfeifen, wenn das Beratungsverfahren nicht zurückgenommen wird, hat es keinen Sinn.

Klägeranwalt Herr Philippi:

Wir können auch.

Dem Kläger geht es um das Prinzip. Er möchte das ausfechten, wissend, dass das Ordnungsgeld, nicht in seine Tasche fließt.

Der Vorsitzende:

Wir müssen in Zukunft nur einen Einviertelstunden-Termin ansetzen.

Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:

Bei uns lag das Interesse, dass der Ordnungsgeldantrag zurückgenommen wird

Es ist leider nicht so.

Dann müssen Sie das halt entscheiden.

Der Vorsitzende:

Dann entscheiden wir am Schluss der Sitzung.

Zwischen zwei Verhandlungen: Die Einstweilige Verfügung wird im Punkt I.1 bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 30.000,00 EURO zu tragen.

Oktober 18, 2009 - Verfasst von tagespflege01 | Uncategorized | , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

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